STEUERERSPARNIS FÜR KUNDEN

Steuerersparnis Gartenpflege

 

Die Bundesregierung hat mit ihrem Investitionsprogramm zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können.

Bereits seit dem 01.01.2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung "haushaltsnaher Dienstleistungen" wie z. B. der Gartenpflege bis zu einem Betrag von 600,00 €. Zum 01.01.2009 wurde dieser Betrag auf 20% der Rechnungssumme aber maximal 4.000,00 Euro angehoben.

  

Mehr dazu im DokumentBeLa- Steuerersparnis-Gartenpflege.pdf.

 

Steuerersparnis Gartenumgestaltung

 

 

Die Bundesregierung hat mit dem Konjunkturprogramm I und dem Familienleistungsgesetz zusätzliche Steuervorteile geschaffen, von denen Sie als Privatkunde profitieren können.

Bereits seit dem 01.01.2006 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung „haushaltsnaher Dienstleistungen“ wie zum Beispiel der Gartenumgestaltung.

Auf Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten wie zum Beispiel Garten-und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, wird seit dem 01.01.2006 ein zusätzlicher Steuervorteil, der zum 01.01.2009 auf 20 % von maximal 6.000,00 €, also auf maximal 1.200,00 € verbessert wurde, gewährt.

 

Mehr dazu im Dokument „BeLa-Steuerersparnis-Gartenumgestaltung.pdf".

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen 2011

 

 

Mehr dazu im Dokument „Haushaltsnahe Dienstleistungen 2011.pdf“.